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Allgemeine Buchungsbedingungen für Unterkunftsbuchung  

Lieber Gast,  

der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig,  für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.  

1. Vertragsschluss 

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunftsleistung bestellt (Buchung) und zugesagt  (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche, als auch die schriftliche Form bindend.  

2. Preise und Leistungen  

Die im Buchungsportal angegebenen Preise sind Endpreise. Sie schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Besondere Bedingungen, die bei der Buchungsanfrage bzw. beim Vertragsschluss Ihnen zugänglich sind, gelten ergänzend.  

Die angegebenen Preise beinhalten keine Kurtaxe. Die ortsübliche Kurtaxe ist verpflichtend vor Ort zu zahlen. 

3. Bezahlung:

Das Entgelt für die Ferienwohnung kann entweder vorab überwiesen oder alternativ vor Ort in bar beglichen werden. Sofern Sie den Betrag vorab überweisen möchten, geben Sie uns bitte per mail oder telefonisch Bescheid.

4. Stornierung/Rücktritt  

4.1 Allgemeine Regelungen  

Wir akzeptieren die nachfolgenden Rücktrittskonditionen. Abweichungen werden Ihnen gegebenenfalls bei Buchung auf Ihrer Buchungsbestätigung angegeben. Gerne können Sie uns auch vorab kontaktieren.

4.2 Stornokonditionen  

Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise sind grundsätzlich kostenfrei möglich, spätere Stornierungen müssen wir mit maximal 90% des Reisepreises berechnen, sofern die Ferienwohnung nicht kurzfristig anderweitig belegt werden kann.

 

Bitte geben Sie uns im Falle einer Stornierung so früh wie möglich Bescheid, oft lässt sich kurzfristig eine Lösung finden.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach  Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages, den nach  Ziffer 1 errechneten Betrag zu bezahlen. 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort

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